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Immer wieder TZonntags: Graubünden Live-Kampagne, Recht auf Homeoffice, Allheilmittel UGC, „Nur noch diese Änderung…“, Framing, Instagram

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Kristine Honig12. Jul 2015

Immer wieder TZonntags
Florians heutiger Tipp dreht sich um etwas, das wir bei Tourismuszukunft bereits leben: das Recht auf Homeoffice.  Johannes schaut nach Großbritannien, wo kostenlose Mini Computer an Schüler verteilt werden. Günter fragt, ob User Generated Content ein Allheilmittel fürs Marketing sein kann. Michael stellt euch eine Live-Video-Kampagne von Graubünden vor. Catharina freut sich über die höhere Auflösung bei Instagram-Fotos. Basti bricht eine Lanze für eine bessere Kooperation und Kommunikation. Und ich freue mich darüber, dass der BGH eine Entscheidung zu Framing von Videos getroffen hat.

Außerdem wieder dabei: unsere  Veranstaltungs-Tipps, die relevant für den Tourismussektor sind bzw. wo du uns triffst. Direkt zu unseren Veranstaltungs-Tipps.

 

Gesetzliches Recht auf Homeoffice

Empfohlen von Florian

In Deutschland scheinbar unmöglich, in den Niederlanden Realität. Seit Juli hat jeder Arbeitnehmer in einem Unternehmen ab 10 Personen das Recht auf Homeoffice. In der DACH-Region wird Homeoffice gern negativ assoziert… vor allem im Tourismus. In kaum einer touristischen Institution ist Homeoffice etabliert. Sie wollen unsere Mitarbeiter im Tourismus halten und nicht an andere Branchen verlieren? Homeoffice und mehr Freiheit ist ein Faktor der Nichts kostet… nur Vertrauen: lasst es uns tun.

P.S.: wir bei Tourismuszukunft arbeiten seit 2013 ausschließlich im Homeoffice – unsere Erfahrungen sind sehr positiv!

Digitale Nachwuchsarbeit: kostenlose Mini Computer für britische Schüler

Empfohlen von Johannes

Mit Technik umgehen kann heute, im wahrsten Sinne des Wortes, jedes Kind. Verstehen, was dahinter steckt und wie sie funktioniert, tun allerdings immer weniger. Das liegt auch daran, dass die Geräte immer komplexer werden und inzwischen so in unseren Alltag integriert sind, dass wir uns gedanklich kaum noch damit auseinandersetzen.

Was für uns Endnutzer ja durchaus eine positive Entwicklung ist, gibt der IT Branche Anlass, sich Nachwuchssorgen zu machen. Deshalb schenkt die BBC, unterstützt von einigen Konzernen wie Samsung und Microsoft eine Million Mini Computer an britische Schüler um so die Auseinandersetzung mit dem Thema zu forcieren.

Mir gefällt die Aktion! Denn, auch wenn nicht jede/r Programmierer/in wird, schadet es bestimmt nicht, ansatzweise zu verstehen, wie die Dinge funktionieren, die uns tagtäglich umgeben.

User Generated Content – Allheilmittel fürs Marketing?

Empfohlen von Günter

Ob für Destinationen, Hotels, Touristiker, Veranstalter – etliche Projekte rund ums Thema User Generated Content sind in den letzten Monaten über meinen Schreibtisch gegangen. Das Spannende daran: Je nach Ziel und Strategie haben sich ganz unterschiedliche Social Wall-Konzepte als die jeweils beste Lösung nach Maß erwiesen.

Einmal war es Seejay mit seinen universellen, intuitiven und nahezu unbeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten; einmal Tagboard mit seinem direkten Zugriff auf Facebook’s Daten; einmal die Foto- und Video-Wettbewerbe von App-Arena; einmal auch eine individuell programmierte Lösung.

Trotz dieses eindeutigen Trends möchte ich eines betonen: User Generated Content eignet sich nicht für alle Marken und Produkte. Er funktioniert nur dort, wo eine emotionale Beziehung zur Marke existiert – oder geschaffen werden kann.

Während der Tourismus meist auf das Wohlwollen seiner Gäste zählen kann, gilt für Konsumprodukte das, was Till Raether den sich anbiedernden Marken kürzlich im SZ Magazin ins Stammbuch schreibt: „Haltet die Klappe und versucht nicht, so nah an uns heranzukommen, als hätten wir mehr mit euch zu tun, als dass wir euch konsumieren und ihr euch dafür bezahlen lasst. Wir sind nicht befreundet.“ Wer das missachtet, riskiert ungewünschten Input. So wie McDonald’s, Nutella und viele andere …

Graubünden Kampagne: Live-Stream zur Gäste-Akquise

Empfohlen von Michael

Das Schweizer Kanton Graubünden begrüßte mit einer Live-Video-Kampagne Gäste am Züricher Hauptbahnhof und lädt diese auf eine Alm ein.

Instagram stellt auf höhere Auflösung hochgeladener Bilder um

Empfohlen von Catharina

Nach und nach werden bei dem beliebten Fotodienst Instagram hochgeladene Bilder in 1080×1080 Pixel gespeichert.  Der Fotodienst hat erkannt, dass immer bessere und größer werdende Smartphone-Displays auf dem Markt sind und eine Auflösung von 640 x 640 Pixeln nicht mehr ganz zeitgemäß ist. An dem bekannten quadratischen Format ändert sich nichts, einzig werden hochgeladene Fotos nun nicht mehr automatisch verkleinert, wenn sie in hoher Auflösung aufgenommen wurden. Das freut auch das Fotografenherz.

Der Fokus von Instagram liegt zur Zeit ausschließlich auf der mobilen Nutzung. Innerhalb der Desktop-Version wird es vorerst keine Verbesserung der Auflösung geben.

Bildschirmfoto 2015-07-09 um 10.19.50

„Nur diese Änderung noch…“

Empfohlen von Bastian

Ich möchte heute einmal kurz meine Reihe der Erklärvideos im eLearning aussetzen und eine Lanze für bessere Kooperation und Kommunikation brechen.

Eine pakistanische Agentur hat ihrem Ärger Luft gemacht und die zehn schlimmsten Sätze in der Kundenkommunikation zusammengefasst. Wir wissen gut, dass die Zusammenarbeit mit Partnern aller Art für alle Seiten oftmals nicht ganz einfach ist, vielleicht aber auch, weil wir – wenn wir ehrlich sind – auch hin und wieder mal einen der beschriebenen Sätze verwenden, ohne die Konsequenzen richtig abschätzen zu können. Mit Sätzen wie „Nur noch diese eine Änderung…“, „Fangen Sie schon einmal an, wir schicken Ihnen dann das Briefing zu…“ und so weiter machen wir uns nur gegenseitig das Leben schwer.

Durchlesen, diese Sätze vermeiden und besser zusammenarbeiten.

Einbetten von YouTube-Videos ist legal

Empfohlen von Kristine

Ich war in der vergangenen Woche gemeinsam mit der IHK Koblenz zum Thema „Einsatz von Fotos und Videos im Tourismus“ unterwegs. Eine Frage, die bei den Veranstaltungen immer wieder auftauchte: „Darf ich eigentlich Videos anderer Nutzer auf meiner Website integrieren? Und dürfen andere meine Videos auf ihrer Website nutzen?“ Ja, ihr dürft Videos auf eurer Website integrieren. Das hat das BGH gerade diese Woche entschieden – allerdings mit Hinweis auf die Rechte der Urheber:

Danach stellt Framing dann keine Verletzung von Urheberrechten dar, wenn der geschützte Inhalt mit Zustimmung des Rechteinhabers im Internet für alle zugänglich ist.

Was heißt „Framing“? Framing bedeutet nicht: Video herunterladen und komplett neu auf den eigenen Server hochladen. Stattdessen: Video einbetten (englisch: embed). Das ist dann quasi das, was Michael in seinem Beitrag weiter oben mit dem Video von Graubünden gemacht hat.

Veranstaltungs-Tipps

Damit ihr zukünftig keine wichtigen Veranstaltungen wie eine Tagung oder ein Barcamp mehr verpasst, gibt es in jedem „Immer wieder TZonntags“ eine aktuelle Liste anstehender Events. Immer mit dabei: Wen aus unserem Tourismuszukunft-Team ihr dort – auf der Bühne oder als Teilnehmer – antrefft.

 

 

Immer wieder TZonntags: Kristine Honig-Bock, Florian Bauhuber, Bastian Hiller, Catharina Fischer, Günter Exel, Max Laborenz, Benjamin Gottstein, Michael Faber, Catherina Langhoff, Johannes Böhm

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Kristine Honig Strategin | Umsetzerin | Barcamperin

Kristine ist seit 2014 Netzwerkpartnerin und Beraterin bei Realizing Progress. Sie denkt strategisch – und spricht gleichzeitig die Sprache deiner Akteur*innen. Deshalb ist sie die perfekte Sparringspartnerin, um gemeinsam mit dir deine Strategie zu erarbeiten und diese danach ins Operative zu übersetzen. Ihre Themen sind Zielgruppen, Stakeholder und Produktentwicklung sowie Barcamps und Kreativitätstechniken.

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