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Barcamp München: Recht in 3D-Welten

Florian Bauhuber06. Okt 2007

Henning Krieg von Kriegsrecht.de beantwortet in seiner Session die Frage ob in 3D-Welten wie z.B. Second Life neue Recht oder altes Recht gilt! Er beantwortet diese Frage sehr klar und eindeutig: das alte Recht gilt auch in 3D-Welten – Second Life ist kein rechtsfreier Raum!

Folgende Fragen hält er auf Basis dieser Erkenntnis aber für essentiell:

– Welches nationale Recht gilt?

Inlandsbezug ist essentiell – Metaversen sind international ausgerichtet, aber oft mit lokalen Einstiegseiten – daher sehr problematisch

– Passt das Recht auf Metaversen?

Onlinerecht kann nur schwer in 3D-Welten angewandt werden, z.B. Impressumspflicht auf einer Insel?

– Tun sich Regelungslücken auf?

Diebstahl ist die „Wegnahme einer Sache“ – Sachen sind körperliche Gegenstände! = Diebstahl von virtuellen Gegenständen ist nicht möglich. Konsequenz: ein neues Recht muss her – am sinnvollsten direkt vom Plattformbetreiber!

– und was ist dann eigentlich am Ende mit der Rechtsdurchsetzung?

eigenständiges Regelwerk (AGBs) kombiniert mit staatlichen Regelungen sind am sinnvollsten!

Fazit: Geringe Kontrollmöglichkeiten und hohes Risiko bei Web2.0-Projekten aus Rechtssicht – dies sollte allerdings kein Web2.0-Projekt ver- oder behindern sondern es soll Betreiber dazu anregen, mehr Wert auf die AGBs zu legen, um Risiken auszuschließen!

Persönliches Feedback: sehr interessante, leider zu kurze Session zum Thema „Recht“

FB

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Florian Bauhuber Geschäftsführer | Change Maker | Mentor

Florian Bauhuber ist Geschäftsführer des Experten-Netzwerks Realizing Progress. Bereits seit dem Jahr 2006 berät und begleitet er gemeinsam mit seinen Kolleg*innen unzählige Akteur*innen, die sich mit der Zukunft von Tourismus, Standorten und Lebensräumen beschäftigen. In seinem Fokus stehen dabei unterschiedliche Beratungsschwerpunkte: #ServiceDesign #Change #Nachhaltigkeit #DigitalStrategie #OpenData #Innovation

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