Henning Krieg von Kriegsrecht.de beantwortet in seiner Session die Frage ob in 3D-Welten wie z.B. Second Life neue Recht oder altes Recht gilt! Er beantwortet diese Frage sehr klar und eindeutig: das alte Recht gilt auch in 3D-Welten – Second Life ist kein rechtsfreier Raum!
Folgende Fragen hält er auf Basis dieser Erkenntnis aber für essentiell:
– Welches nationale Recht gilt?
Inlandsbezug ist essentiell – Metaversen sind international ausgerichtet, aber oft mit lokalen Einstiegseiten – daher sehr problematisch
– Passt das Recht auf Metaversen?
Onlinerecht kann nur schwer in 3D-Welten angewandt werden, z.B. Impressumspflicht auf einer Insel?
– Tun sich Regelungslücken auf?
Diebstahl ist die „Wegnahme einer Sache“ – Sachen sind körperliche Gegenstände! = Diebstahl von virtuellen Gegenständen ist nicht möglich. Konsequenz: ein neues Recht muss her – am sinnvollsten direkt vom Plattformbetreiber!
– und was ist dann eigentlich am Ende mit der Rechtsdurchsetzung?
eigenständiges Regelwerk (AGBs) kombiniert mit staatlichen Regelungen sind am sinnvollsten!
Fazit: Geringe Kontrollmöglichkeiten und hohes Risiko bei Web2.0-Projekten aus Rechtssicht – dies sollte allerdings kein Web2.0-Projekt ver- oder behindern sondern es soll Betreiber dazu anregen, mehr Wert auf die AGBs zu legen, um Risiken auszuschließen!
Persönliches Feedback: sehr interessante, leider zu kurze Session zum Thema „Recht“
FB