Spiegel Online berichtet heute sehr ausführlich darüber, wie gnadenlos deutsche Richter Web 2.0-Firmen für Kommentare und Aussagen ihrer Nutzer bestrafen und somit die gerade erworbenen Freiheiten des Web 2.0-Gedankens eingeschränkt werden.
„Wo immer Nutzer Inhalte einstellen, muss der Plattformbetreiber Klagen befürchten. Störer kann nach deutscher Rechtssprechung jeder sein.“
Was bedeutet dies nun für den Tourismus: Muss jeder Reisebürobetreiber befürchten vors Gericht gezerrt zu werden, wenn sich jemand auf seiner Internetseite über eine Hotel oder Fluglinien lautstark beschwert? Welche Folgen hat dies für Hotel-Bewertungsplattformen und Co.? Ist dies der Grund für eine weit verbreitete Zensur?
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