Wie bereits berichtet waren wir vor zwei Wochen bei Facebook in Hamburg zu Besuch, um an dem gemeinsamen Dialog bezüglich der Umbenennung von Ortsnamen/Städteseiten teilzunehmen.
Da auch nach dem Workshop noch einige Fragen zu diesem Thema offen waren, hat Facebook im Nachgang noch eine E-Mail mit wichtigen Informationen zusammengestellt.
Aus dieser E-Mail geht hervor, dass, wie bereits von Facebook kommuniziert, gemäß der Facebook Richtlinien generische Seitennamen für Orte (d.h. reine geografische Ortsbezeichungen von Städten, Regionen etc.) unzulässig sind. Hintergrund hierfür ist unter anderem, dass generische Orte sich nur unzureichend als Seitennamen eignen, da dem Nutzer nicht unmittelbar klar wird, wer genau sich hinter den entsprechenden Seiten als Administrator verbirgt.
Diese Richtlinien von Facebook existieren bereits seit einer gewissen Zeit. Jedoch wurde erst jetzt mit dem Prozess der Umstellung begonnen. Die Frist für die Umbenennung der Seiten wurde auf den 1. September 2012 verlängert. Es werden NICHT alle Seitenadministratoren einzeln bezüglich der Umbenennung informiert. Dies bedeutet, dass die betroffenen Seiten dazu angehalten sind aktiv auf Facebook zuzugehen und die Umbenennung ihrer Seite zu beantragen. Dazu sollten die folgenden Informationen berücksichtigt werden:
- Die derzeitige URL der Seiten bleibt weiterhin zulässig, z.B. www. facebook.com/berlin, Facebook.com/hamburg, Facebook.com/koeln oder ähnliches. Hier gilt, wer sich die URL zuerst gesichert hat, behält sie. Bei der aktuellen Anpassung geht es allein um die Namen der Seiten, wie sie der einzelne Nutzer auf der Seite zu sehen bekommt.
- Die Namen der Seiten dienen dazu, die Seitenbetreiber dem einzelnen Nutzer gegenüber unmissverständlich zu identifizieren. Der einzelne Nutzer soll und will wissen, welche Inhalte er zukünftig zu erwarten hat, wenn er ein Fan der Seite wird.
- Seien Sie deshalb bei der Wahl des Namens Ihrer Seite so spezifisch und genau wie möglich. Es ist in Ihrem Interesse, dass der einzelne Nutzer begreift, ob er es z.B. mit einem „Stadtinformationsportal“, einem “Stadtrat” oder einer „Stadtverwaltung“ zu tun hat.
Folgende Namensgebungen wären demnach nicht möglich:
- Berlin
- Stadt Berlin
- Region Berlin
- Land Berlin
- Freistaat Bayern
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Friedensstadt
- Marktgemeinde
- Landeshauptstadt
Im Sinne der oben erläuterten Regel, wäre beispielsweise möglich:
- Stadtinformationsportal Berlin
- Stadtverwaltung Berlin
- Visit Berlin
- berlin.de (sofern eine entsprechende Webseite existiert)
- Tourismusverband Berlin
- Berlin Tourism
- Stadtmarketing Berlin
- Marketing Berlin
- Berlin News
- Entdecke Berlin
Weitere Information zu den Städteseitennamen
Für weitere Information oder die Unterstützung zur Umbenennung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Katrin & Isabelle