Viele Unternehmen haben bisher Google Analytics nicht genutzt, weil sie Bedenken hatten, dass die Verwendung des Tools nicht den Datenschutzanforderungen entspricht. Diese Ansicht vertraten bisher auch die entsprechenden Behörden.
In einer Stellungnahme des Hamburger Beauftragten für Datenschutz (HmbBfDI) heißt es nun, dass Google die Forderungen der Datenschutzbehörden nun umgesetzt hat und Google Analytics ab sofort beanstandungsfrei einsetzbar ist.
Deutsche Website-Betreiber können jetzt mit folgenden Maßnahmen dafür sorgen, dass der Einsatz von Google Analytics den Datenschutzbestimmungen entspricht: Sie sollten in ihrer Datenschutzerklärung auf den Einsatz von Google Analytics und der Möglichkeit, dieses mit Hilfe eines Browser Add-ons zu deaktivieren, hinweisen. Außerdem sollten Unternehmen eine IP-Masken-Funktion anwenden, durch die an Google nicht die komplette IP-Adresse des Nutzers übermittelt wird. Technische Details zu diesen Funktionen können in dieser Mitteilung von Google nachgelesen werden. Genauere und verbindliche Hinweise zur Umsetzung gibt das HmbBfDI in einem Merkblatt.
Durch die Umsetzung dieser Hinweise können Unternehmen ab jetzt Google Analytics ohne datenschutzrechtliche Bedenken einsetzen. Vor allem im Tourismus, speziell bei Destinationen, war Google Analytics in den letzten Jahren ein Problem, da Destinationen mit öffentlichem/behördlichen Hintergrund oft auf die Nutzung verzichten mussten. Diese Zeit ist nun endgültig vorbei – diese Ausrede zählt nicht mehr! 😉