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Rechtliche Rahmen: Twitter und Impressumspflicht

Impressum, Recht, Twitter

Jens05. Nov 2009

Seit ein paar Wochen beobachte ich ein wenig die Diskussionen um rechtliche Rahmenbedingungen für „Web 2.0“. Dabei zeigt sich, dass für einen Laien, wie wir das sind, diese Welt gar nicht so einfach zu verstehen ist. Zwei Themen habe ich dazu in der letzten Zeit im Netz entdeckt, von denen ich in diesem Beitrag eines darstellen will. Da ich kein Experte auf dem Gebiet bin, versuche ich die Diskussionen und die Beiträge so gut es geht wiederzugeben und die Quellen dazu zu nennen.

Thema: Twitter und Impressumspflicht

Unter diesem Stichwort hat Henning Krieg eine vierteilige Serie zu der Fragestellung verfasst. Zu finden ist diese auf seinem Blog.

Als Zwischenergebnis seiner ersten zwei Einträge hält Henning Folgendes fest:

  • (zumindest bestimmte) Nutzer von Twitter ein Impressum für Ihre Profile benötigen , und
  • insbesondere all diejenigen, die geschäftlich twittern, sich ein Impressum zulegen sollten

Quelle: Kriegs-recht.de

Er kommt zu diesem Ergebnis, da Twitter seiner Meinung nach ein selbständiges Telemedium sei, das nach der gesetzlichen Grundlage der Impressumspflicht unterliege. Dies trifft vor allem dann zu, wenn man nicht zu persönlichen und familien Zwecken twittert.

Da auf Twitter nicht so ohne weiteres eine vollständiges Impressum angelegt werden kann und auch die Einbindung in der Hintergrundgraphik nicht als gesetzeskonform angesehen werden kann, schlägt er folgende Lösung vor:

Der BGH hat für die Impressumspflicht eine Zwei Klick Regel eingeführt. D.h. eigentlich müsste wohl jede Seite mit einem Impressum versehen sein, da dies nicht oder nur wenig praktikabel ist, wurde die Regel eingeführt, dass der Leser mit Zwei Klicks zu einem Impressum gelangt. So könnte es z.B. ausreichen den Link im Feld „Web“ auf die Startseite des Internetauftritts zu setzen, wenn auf der Startseite gut sichtbar das Impressum verlinkt ist. Fraglich an dieser Umsetzung ist, ob das Gericht anerkennt, dass der Leser weiss, dass er über diesen Link zu einem Impressum gelangen kann. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, könnte in der Bio einen Hinweis schreiben, dass das Impressum über den Link erreicht werden kann. Allerdings bleibt dann kein Platz für die eigentlich Bio mehr. Da es noch keine Rechtsurteile zu dieser Thematik gibt, ist noch unklar, wie das Gericht im Falle eines Rechtsstreits entscheiden wird.

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Jens

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